6 | Finanzielle Hilfen / Nachteilsausgleiche 103 6.7 | Steuererleichterungen Menschen mit Behinderung sind oft durch zusätzliche Kosten finanziell stärker belastet als Nichtbehinderte. Um diesen Nachteil auszugleichen, werden ihnen eine Reihe von Vergünstigungen bei der Lohn- und Einkommenssteuer sowie der Kraftfahrzeugsteuer eingeräumt. Auskünfte erhalten Sie beim örtlichen Finanzamt oder unter www.finanzamt.nrw.de mit dem Stichwort „Steuererleichterungen“ in der Suche. Brailleschrift erkennen. Der Schwerbehindertenausweis hat die Grundfarbe Grün. Ein Ausweis, der zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr berechtigt, ist grün-orange. Rhein-Sieg-Kreis - Versorgungsamt - Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg Tel. 02241 13-0, Fax 02241 13-3210 versorgungsamt@rhein-sieg-kreis.de www.rhein-sieg-kreis.de Weitere Informationen zum Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht finden Sie im Antragsvordruck und dem dazugehörigen Merkblatt „Erläuterungen zu den Nachteilsausgleichen“. Beides erhalten Sie bei den Sozialämtern der Städte und Gemeinden (Adressen siehe Seite 76) sowie beim Versorgungsamt. Auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises unter dem Suchstichwort „Schwerbehindertenausweis“ können Sie den Antrag und das Merkblatt herunterladen beziehungsweise den Antrag auch elektronisch stellen. © Stockwerk-Fotodesign | stock.adobe.com
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