Rhein-Sieg-Kreis | Neuauflage 2023

44 3.2 | Wohnungsanpassung und Hilfsmittel Räumliche bzw. bauliche Barrieren für behinderte Menschen sind nirgends so augenfällig wie im Bereich unserer Wohnumwelt. Dabei stellt gerade die eigene Wohnung die Grundlage für ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben dar. Barrierefreier Wohnraum ist im Rhein-Sieg-Kreis derzeit noch ein knappes Gut. Es bestehen jedoch zahlreiche Möglichkeiten, eine bisher nicht barrierefreie Wohnung nachträglich umzubauen. Dies hängt im Wesentlichen von den Eigentumsverhältnissen sowie den technischen und finanziellen Möglichkeiten ab. Vor Beginn einer Umbaumaßnahme sollten Sie sich mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter in Verbindung setzen. Der barrierefreie Umbau einer Wohnung kann unter Umständen zu einer Wertsteigerung der Wohnung führen. Im Idealfall ist Ihre Vermieterin, Ihr Vermieter bereit, sich an den Kosten zu beteiligen. Im Falle von Wohneigentum sind Sie in Ihrem Gestaltungsspielraum natürlich freier und es sind Ihnen in der Regel nur technische bzw. finanzielle Grenzen gesetzt. Die Schaffung einer barrierefreien oder jedenfalls barrierearmen Wohnumgebung macht ein möglichst langes selbstständiges Verbleiben in der vertrauten Wohnung möglich. Folgende Maßnahmen kommen bei der barrierefreien Umgestaltung einer Wohnung oder eines Hauses in Betracht: • Durchführung von baulichen Veränderungen, zum Beispiel barrierefreies Bad • Beseitigung von Gefahrenquellen, zum Beispiel durch das Anbringen von Handläufen an Treppen • Einsatz von Hilfsmitteln, z. B. Treppenlifte • Sicherungs- und Orientierungshilfen bei demenzieller Erkrankung Die größten Einschränkungen erfahren mobilitätsbehinderte Menschen im Sanitärbereich, da die Hilfsbedürftigkeit in diesem Bereich in der Regel als schwerwiegendste Einschränkung empfunden wird. Im Sanitärbereich gibt es die Möglichkeit, bodengleiche Duschen, Badewannenlifter, behindertengerechte Toiletten und Haltegriffe einzubauen. Finanzierung von Hilfsmitteln und baulichen Maßnahmen zur Wohnraumanpassung Hilfsmittel, die behinderten Menschen ihre Wohnsituation erleichtern können, sind im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen aufgeführt. Dies bedeutet, dass diese auch über ihre Krankenkasse finanziert werden können. Voraussetzung hierfür

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