Rhein-Sieg-Kreis | Neuauflage 2023

3 | Wohnen 45 ist eine ärztliche Verordnung. Bezüglich möglicher Hilfsmittel informieren Sie sich bei Ihrer hausärztlichen Praxis oder bei einem Sanitätshaus. Pflegebedürftige in allen Pflegegraden erhalten von den Pflegekassen Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine Finanzierung durch Eingliederungshilfe in Betracht (abhängig von Einkommen und Vermögen). Informationen hierzu erhalten Sie beim: Rhein-Sieg-Kreis - Leistungen für Menschen mit Behinderung - Rathausallee 10, 53757 Sankt Augustin Ilona Zimmermann, Tel. 02241 13-3667 ilona.zimmermann@rhein-sieg-kreis.de Postanschrift: Postfach 1551, 53705 Siegburg Weiterhin besteht auch hier die Möglichkeit, zinsverbilligte Darlehen der NRW Bank zu erhalten. Bezüglich der hierfür geltenden Konditionen berät Sie: Rhein-Sieg-Kreis Abteilung Beteiligungen, Liegenschaften, Steuern, Wohnungsbauförderung Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg Guido Mertens, Tel. 02241 13-3219 Fax 02241 13-2123 guido.mertens@rhein-sieg-kreis.de Bei der behindertengerechten Umgestaltung der Wohnung können die Mitarbeiterinnen der AWOWohnberatung umfassende Beratung und Begleitung anbieten. Das Angebot der Wohnberatung ist kostenlos. AWO Wohnberatung Schumannstr.4, 53721 Siegburg Tel. 02241 866857-20 wohnberatung@awo-bnsu.de www.awo-bnsu.de Darüber hinaus hilft ein Serviceportal beim barrierefreien Bauen: www.barrierefreie-immobilie.de © Bjoern Danzke | stock.adobe.com

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