Rhein-Sieg-Kreis | Neuauflage 2023

3 | Wohnen 53 In Kinderheimen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderung werden vereinzelt auch Plätze zum Kurzzeitwohnen angeboten. Zur Entlastung der versorgenden Angehörigen kann dort ein Mensch mit Behinderung für einige Zeit betreut werden. Kinder mit einem Pflegegrad erhalten Leistungen der Pflegeversicherung (siehe Kapitel 6.3 auf Seite 94), auch wenn die Kurzzeitpflege in einer Einrichtung der Behindertenhilfe durchgeführt wird. Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es zwei Einrichtungen, in denen Kurzzeitwohnen angeboten wird. Hierbei handelt es sich um eingestreute Kurzzeitplätze, die nur dann verfügbar sind, wenn das Haus nicht voll belegt ist. 3.6 | Kurzzeitwohnen Plätze für Kinder und Jugendliche: Kinderheim Dr. Ehmann „Haus Gabriel“ Alexianerallee 5, 53721 Siegburg Tel. 02241 25204-0 www.stiftung-ehmann.de Plätze für Erwachsene: Arbeitsgemeinschaft Neues Leben Hennef e. V. Wohnheim für Behinderte mit Kurzzeitunterbringung Theodor-Heuss-Allee 7, 53773 Hennef Tel: 02242 9049800 | www.ag-nl.de Darüber hinaus können Sie über das Internetportal www.becura.de Informationen über weitere Einrichtungen in NRW erhalten. Hier finden Sie auch Einrichtungen mit dauerhaft für die Kurzzeitbetreuung zur Verfügung stehenden Plätzen. becura - Kurzzeitwohnen für Menschen mit Behinderung e. V. Am Birkenbusch 18, 44803 Bochum Tel. 0234 3616114 | info@becura.de www.becura.de © karelnoppe | stock.adobe.com

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