Rhein-Sieg-Kreis | Neuauflage 2023

68 5.2 | Landschaftsverband Rheinland Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) erfüllt Aufgaben in der Behindertenhilfe. Er ist der größte Leistungsträger für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Als zuständiger Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX ist er vor allem für die Finanzierung bei einer Aufnahme in stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe und im Bereich der Wohnunterstützung für ambulant betreutes Wohnen zuständig. Darüber hinaus übernimmt der LVR zum Beispiel aber auch Kosten für die Unterstützung von Studierenden mit Behinderung sowie Kosten für die Aufnahme in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Landschaftsverband Rheinland Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln Tel. 0221 809-0 | www.lvr.de Zuständig für den Rhein-Sieg-Kreis: Kai Frangenberg Tel. 0221 809-7228 kai.frangenberg@lvr.de © WavebreakMediaMicro | stock.adobe.com

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