Rhein-Sieg-Kreis | Neuauflage 2023

5 | Hilfe und Beratung 73 Die Betreuungsbehörde ist befugt, Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen. Die öffentliche Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde ist der öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar gleichgestellt. Rhein-Sieg-Kreis - Betreuungsbehörde - Rathausallee 10 53757 Sankt Augustin Tel. 02241 13-2396 (Sekretariat) betreuungsbehoerde@rhein-sieg-kreis.de Postanschrift: Postfach 1551, 53705 Siegburg Auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises finden Sie mit dem Suchbegriff „Betreuung“ weitere Informationen zum Thema. Hier können Sie verschiedene Formulare herunterladen: www.rhein-sieg-kreis.de Betreuungsvereine Im Rhein-Sieg-Kreis informieren die Betreuungsvereine ebenfalls über das Betreuungsrecht und Vorsorgemöglichkeiten und beraten ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigte. Sie helfen beim Umgang mit Behörden, Institutionen und Gerichten. Die Beschäftigten der Betreuungsvereine führen auch selbst Betreuungen durch. Weitere Informationen erhalten Sie bei den hier aufgeführten Betreuungsvereinen: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rhein-Sieg e. V. Frankfurter Str. 39, 53721 Siegburg Tel. 02241 1476120 www.awo-bonn-rhein-sieg.de Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. Hopfengartenstr. 16, 53721 Siegburg Tel. 02241 958046 www.skf-rhein-sieg.de SKM-Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e. V. Bahnhofstr. 27, 53721 Siegburg Tel. 02241 17780 www.skm-rhein-sieg.de Betreuungsverein im Rhein-Sieg-Kreis e. V. Kasinostr. 2, 53840 Troisdorf Tel. 02241 870770 www.betreuungsverein.eu Info Die Betreuungsvereine informieren auch über die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.

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