91 Ein Ausweis, der zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr berechtigt, ist grünorange. Rhein-Sieg-Kreis - Versorgungsamt Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg Info-Telefon (automatische Ansage): (02241) 13-3366 Fax (02241) 13-3210 E-Mail: versorgungsamt@rhein-sieg-kreis.de Information i Nachteilsausgleiche Unter dem Begriff Nachteilsausgleiche sind bestimmte Rechte, Hilfen und Einsparmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen zusammengefasst. Diese Nachteilsausgleiche werden insbesondere durch das SGB IX sowie durch Steuergesetze gewährleistet. Nachteilsausgleiche können überwiegend nur genutzt werden, wenn die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch und weitere Voraussetzungen durch einen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen werden. Weitere grundlegende Informationen zum Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht finden Sie im Antragsvordruck und dem dazugehörigen Merkblatt „Erläuterungen zu den Nachteilsausgleichen“, erhältlich bei den Sozialämtern der Städte, Gemeinden und des Kreises (Kontaktdaten siehe Seite 70), beim Versorgungsamt oder direkt auf der Internetseite: www.rhein-sieg-kreis.de (Suchstichwort „Schwerbehindertenausweis“) Schwerbehindertenausweis The holder of this card is severely disabled. Mustermann Maximilian Geschäftszeichen: 232-76-9 Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen Gültig bis: unbefristet B Lichtbild Merkzeichen G H 100 GdB Name Vorname Mustermann Maximilian Geburtsdatum 01.01.1999 Ausstellungsbehörde / Geschäftszeichen Versorgungsamt XYZ in 00000 Musterstadt / 232-76-9 Gültig ab: 02.01.2019
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