Rhein-Sieg-Kreis | Neuauflage 2023

6 | Finanzielle Hilfen / Nachteilsausgleiche 91 Wie viel Grundsicherung Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie dem Ihres Ehepartners ab. Das gilt auch, wenn Sie in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft leben sowie für eingetragene Lebenspartner. Schonvermögen: 10.000 Euro, zuzüglich 10.000 Euro für (Ehe-) Partner. Den Antrag auf Grundsicherung stellen Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes (Adressen siehe Seite 76). Die Leistungsbewilligung erfolgt grundsätzlich für zwölf Monate. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Bitte beachten Sie dabei, dass Leistungen aus der Grundsicherung nicht rückwirkend erfolgen. Aus diesem Grund ist eine rechtzeitige Antragstellung besonders wichtig. Eingliederungshilfe Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit einer Behinderung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen: 1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 3. Leistungen zur Teilhabe an Bildung 4. Leistungen zur Sozialen Teilhabe Das Leistungsspektrum der Eingliederungshilfe ist somit sehr vielfältig. Eingliederungshilfe wird nachrangig gewährt, das heißt, es muss zunächst geklärt werden, ob andere Leistungsträger (zum Beispiel Kranken- oder Pflegekasse) die Kosten übernehmen können. Bei Fragen oder Antragstellungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist das Kreissozialamt zuständig: Rhein-Sieg-Kreis Kreissozialamt - 50.13 - Teilhabeleistungen Rathausallee 10, 53757 Sankt Augustin Postanschrift: Postfach 1551, 53705 Siegburg Team Fallmanagement Tel. 02241 13-2193, 13-2232, 13-3671, 13-3667 Fax 02241 13-3198 eingliederungshilfe-fallmanagement @rhein-sieg-kreis.de www.rhein-sieg-kreis.de Bitte beachten Sie, dass der Rhein-Sieg-Kreis nur für die Gewährung der Eingliederungshilfe an Schulkinder zuständig ist. Für alle übrigen Eingliederungshilfeleistungen wenden Sie sich bitte an den Landschaftsverband Rheinland. Landschaftsverband Rheinland Hermann-Pünder-Str. 1 50679 Köln Tel. 0221 809-0 soziales@lvr.de www.lvr.de

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