41 Finanzierung von Hilfsmitteln und baulichen Maßnahmen zur Wohnraumanpassung Hilfsmittel, die behinderten Menschen ihre Wohnsituation erleichtern können, sind im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen aufgeführt. Dies bedeutet, dass diese auch über die Krankenkasse finanziert werden können. Voraussetzung ist eine Verordnung Ihres Hausarztes. Sprechen Sie über mögliche Hilfsmittel mit Ihrem Hausarzt oder einem Sanitätshaus. Pflegebedürftige in allen Pflegegraden erhalten von den Pflegekassen Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine Finanzierung durch Eingliederungshilfe in Betracht (abhängig von Einkommen und Vermögen). Informationen hierzu erhalten Sie beim: Rhein-Sieg-Kreis Leistungen für Menschen mit Behinderung Postanschrift: Postfach 1551, 53705 Siegburg Besucheranschrift: Rathausallee 10, 53757 Sankt Augustin Herr Thomas, Tel (02241) 13-2822 E-Mail: ralf.thomas@rhein-sieg-kreis.de Weiterhin besteht auch hier die Möglichkeit, zinsverbilligte Darlehen der NRW.Bank zu erhalten. Bezüglich der hierfür geltenden Konditionen berät Sie: Rhein-Sieg-Kreis Abteilung Beteiligungen, Liegenschaften, Steuern, Wohnungsbauförderung Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg Herr Klein Tel. (02241) 13-3219, Fax (02241) 13-2123 E-Mail: klaus-dieter.klein@rhein-sieg-kreis.de Diesen Wegweiser können Sie auch online lesen: www.su.behindertenratgeber.de
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