54 4.1 | Führerschein Menschen mit Behinderung können grundsätzlich den Führerschein erwerben. Außerdem erhalten sie unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfen und Nachteilsausgleiche, wenn sie wegen ihrer Behinderung auf die Nutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges angewiesen sind. Wertvolle Tipps zum Thema finden Sie auf folgenden Internetseiten: www.adac.de (Suchbegriff: „Menschen mit Behinderung“) www.rehadat-autoanpassung.de www.tuev-sued.de www.nullbarriere.de (Rubrik „Rund ums Auto“) Für Fragen rund um den Führerscheinerwerb steht Ihnen die Führerscheinstelle des Rhein-Sieg-Kreises gerne zur Verfügung: Rhein-Sieg-Kreis - Führerscheinstelle - Stefan Sippl, Tel. 02241 13-2017 stefan.sippl@rhein-sieg-kreis.de Informationen über geeignete Fahrschulen in Ihrer Nähe erhalten Sie bei der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. Bessemer Str. 82, 12103 Berlin Tel. 030 74306576-0 | www.fahrlehrerverbaende.de Info Die Finanzierung der Führerscheinausbildung und der behinderungsbedingten Kfz-Ausstattung kann im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe als Maßnahme der Eingliederungshilfe und als Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben finanziert werden. Sie umfasst Leistungen » zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs, » zur behinderungsbedingten Zusatzausstattung » und zur Erlangung einer Fahrerlaubnis. Weitere Informationen erhalten Sie beim Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (siehe Kapitel 2.8 auf Seite 36). © Andrey Popov | stock.adobe.com
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