Rhein-Sieg-Kreis | Neuauflage 2023

5 | Hilfe und Beratung 81 5.10 | Jugendhilfezentrum Wenn vorrangig eine erzieherische Hilfe für die Personensorgeberechtigten erforderlich scheint und von diesen gewünscht wird, kann eine Beratung von Familien mit behinderten Kindern in dem für ihre Gemeinde zuständigen Jugendhilfezentrum des Rhein-Sieg-Kreises erfolgen. Für die Gemeinden Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth: Jugendhilfezentrum Neunkirchen-Seelscheid Hauptstr. 78 53819 Neunkirchen-Seelscheid Tel. 02247 9215-0 gisela.graef@rhein-sieg-kreis.de Für die Gemeinden Eitorf und Windeck: Jugendhilfezentrum Eitorf Am Eichelkamp 17 53783 Eitorf Tel. 02243 8443-0 jugendhilfezentrum.eitorf@rhein-sieg-kreis.de Für die Gemeinden Alfter, Swisttal und Wachtberg: Jugendhilfezentrum Meckenheim Kalkofenstr. 2, 53340 Meckenheim Tel. 02225 9136-0 elisabeth.wilhelmi-dietrich@rhein-sieg-kreis.de Bei erzieherischem Hilfebedarf in den kreisangehörigen Städten wenden Sie sich an das Jugendamt Ihrer Stadt.

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc1MTQ=