85 Wenn die 125 Euro pro Monat nicht ausreichen, können Pflegebedürftige einen Teil ihrer Pflegeleistungen umwidmen lassen. Auf diese Weise lassen sich bis zu 40 Prozent des Betrags für Pflegesachleistungen für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Das ist sinnvoll, wenn diese nicht für die Pflege benötigt werden. Für diese Umwidmung ist ein Antrag bei der Pflegekasse nötig. Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.rsk-seniorenportal.de Leistungen für barrierefreien Umbau Wenn Pflegebedürftige zu Hause gepflegt werden, mussmanchmal dieWohnung umgebaut werden. Zum Beispiel eine Dusche ohne Stufe oder ein Haltegriff für die Toilette. Für solche Umbauarbeiten zahlt die Pflegeversicherung bis zu 4.000 Euro. Sollte sich im Laufe der Zeit eine weitere, notwendige Umbaumaßnahme zeigen, kann auch ein weiteres Mal ein Zuschuss gewährt werden. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, beträgt der Zuschuss bis zu 16.000 Euro. Das kommt zumBeispiel in einer ambulant betreutenWohngruppe vor. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige in allen Pflegegraden. Pflegehilfsmittel Hierunter fallen Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, diese erleichtern und dazu beitragen, dass eine selbstständige Lebensführung gewährleistet werden kann. Die Pflegekasse unterscheidet dabei zwischen technischen Pflegehilfsmitteln wie etwa ein Pflegebett oder ein Notrufsystemund Verbrauchsprodukten wie etwa Einmalhandschuhe. Technische Hilfsmittel werden meist leihweise oder gegen eine Zuzahlung zur Verfügung gestellt. Kosten für Verbrauchsprodukte werden bis zur Höhe von 40 Euro imMonat erstattet (PG 1 bis 5). Pflegegrad Pflegegeld ambulant Pflegesachleistung ambulant Entlastungsbetrag ambulant Tages- / Nachtpflege Vollstationäre Pflege 1 – – 125 Euro – 125 Euro 2 316 Euro 689 Euro 125 Euro 689 Euro 770 Euro 3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 1.298 Euro 1.262 Euro 4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 1.612 Euro 1.775 Euro 5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro 1.995 Euro 2.005 Euro Monatliche Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick:
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