Rhein-Sieg-Kreis | Ausgabe 2019

6 | Finanzielle Hilfen / Nachteilsausgleiche 86 Unterstützung pflegender Angehöriger Soziale Sicherung der Pflegeperson Pflegepersonen haben Ansprüche auf Leistungen zur sozialen Sicherung. Wer eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 in der häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig für mindestens zehn Wochenstunden, regelmäßig verteilt auf mindestens zwei Tage, pflegt, ist eine Pflegeperson im Sinne der Pflegeversicherung. Je nach Situation der Pflege können dann Ansprüche im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung vorliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegeversicherung. Verhinderungspflege Die Pflegekasse zahlt eine notwendige Ersatzpflege für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, sofern die Pflegeperson wegen Krankheit oder Urlaub die Pflegesituation vorübergehend abgeben muss. Dies gilt jedoch erst dann, wenn der Pflegende die Pflege seit mindestens sechs Monaten bereits sicherstellt. Der Anspruch ist begrenzt auf maximal sechs Wochen im Jahr bis zur Höhe von maximal 1.612 Euro. Bei der Inanspruchnahme wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt. Pflegezeit Beschäftigte haben die Möglichkeit, bis zu sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, umeinen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Möglich ist dies jedoch nur in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern. Die Inanspruchnahmemuss zehn Arbeitstage vor Beginn dem Arbeitgeber schriftlich gemeldet werden. Familienpflegezeit Beschäftigte können nicht nur für sechs Monate vollständig oder teilweise aus dem Job aussteigen, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen (Pflegezeit), sondern sie haben auch einen Rechtsanspruch auf eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten bei einer Mindestarbeitszeit Information i Selbsthilfegruppen Je nach Dauer und Intensität der Pflege kommen Angehörige oft an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Viele der Pflegenden fühlen sich allein gelassen, schlecht informiert über Hilfsmöglichkeiten und sind mit der Pflegesituation überfordert. In einer Selbsthilfegruppe finden Sie Menschen, die sich in ähnlichen Lebenssituationen befinden und spüren, dass Sie mit ihren Erfahrungen, Schwierigkeiten und Bedürfnissen nicht alleine sind. Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es mehrere Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Selbsthilfe-Kontaktstelle. Selbsthilfe-Kontaktstelle Rhein-Sieg-Kreis Landgrafenstraße 1, 53842 Troisdorf Tel. (02241) 949999 www.selbsthilfe-rhein-sieg.de

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