Rhein-Sieg-Kreis | Neuauflage 2023

6 | Finanzielle Hilfen / Nachteilsausgleiche 97 der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Unfallversicherungsschutz umfasst alle Bereiche, die für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden. Verhinderungspflege Fällt die private Pflegeperson vorübergehend aus, können Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person zuvor mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt wurde und mindestens dem PG 2 zugeordnet ist. Für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr erstattet die Pflegekasse nachgewiesene Kosten bis zur Höhe von 1.612 Euro (PG 2 bis 5). Dieser Betrag kann bis zur Hälfte des noch nicht verbrauchten Kurzzeitpflegeanspruchs auf bis zu 2.418 Euro erhöht werden. Pflegezeit Mit der Pflegezeit können sich Beschäftigte bis zu 6 Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Ein Rechtsanspruch besteht nur gegenüber Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Familienpflegezeit Angestellte in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten haben einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Damit können Beschäftigte die wöchentliche Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden reduzieren, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Die Dauer der Reduzierung der Arbeitszeit beträgt maximal 24 Monate. Dies gilt auch bei der Kombination von Familienzeit und Familienpflegezeit. Zinsloses Darlehen Während der Familienpflegezeit und der Pflegezeit besteht ein Anspruch der Beschäftigten auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen. Das Darlehen kann direkt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden. Es wird in monatlichen Raten ausgezahlt und deckt grundsätzlich die Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts ab. Info Selbsthilfegruppen Pflegende Angehörige kommen oft an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Viele fühlen sich alleingelassen, schlecht informiert und sind mit der Pflegesituation überfordert. In einer Selbsthilfegruppe findet man Menschen, die sich in ähnlichen Lebenssituationen befinden. Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Selbsthilfe-Kontaktstelle Rhein-Sieg (siehe Seite 69).

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